DIE KÖLSCH KONVENTION

Kölschkonvention

Kölsch ist nicht nur ein einmaliges Bier: Es hat auch als einziges eine Konvention!

Die 'Kölsch-Konvention', im März 1986 von den 24 Kölsch-Brauern feierlich verabschiedet, regelt das Marktgeschehen rund ums Kölsch. Wettbewerbsregeln mit dem Segen des Bundes-Kartellamtes, die verhindern, daß sich Außenstehende am Kölsch vergreifen und es verfälschen, oder es 'verwässern', wie der Jurist sagt.

In der Kölsch-Konvention steht übrigens auch was Kölsch genau ist: ein helles, obergäriges, blankes, hopfenbetontes Vollbier.

Na denn: Ein Prost auf Kölsch - ein Bier, auf das es sich zu trinken lohnt!

Lesen Sie hier die Kölsch-Konvention im Wortlaut!

 


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aktualisiert am: 30. Juni 1999 - Copyright für Design und Konzept: 1998 Computerzeit OHG
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