DIE KÖLSCH KONVENTION Kölsch ist nicht nur ein einmaliges Bier: Es hat auch als einziges eine Konvention! Die 'Kölsch-Konvention', im März 1986 von den 24 Kölsch-Brauern feierlich verabschiedet, regelt das Marktgeschehen rund ums Kölsch. Wettbewerbsregeln mit dem Segen des Bundes-Kartellamtes, die verhindern, daß sich Außenstehende am Kölsch vergreifen und es verfälschen, oder es 'verwässern', wie der Jurist sagt. In der Kölsch-Konvention steht übrigens auch was Kölsch genau ist: ein helles, obergäriges, blankes, hopfenbetontes Vollbier. Na denn: Ein Prost auf Kölsch - ein Bier, auf das es sich zu trinken lohnt! Lesen Sie hier die Kölsch-Konvention im Wortlaut!
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am: 30. Juni 1999 - Copyright für
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