NEUES EU-LOGO

Kölsch als geschützte geographische Angabe

EU-Logo Mit der Schaffung eines eigenen Labels trägt die Kommission der Europäischen Union der Tatsache Rechnung, daß die Verbraucher bislang über regional geschätzte EU-Spezialitäten kaum Kenntnis hatten. Zwar existiert die Verordnung über geschätzte Herkunftsangaben bereits seit sieben Jahren und 476 Produkte sind als "schutzwürdig" eingetragen. Doch auf den dementsprechenden Produkten wurde dies kaum kenntlich gemacht.

Die Erzeugnisse konnten lediglich die Kürzel g.g.A.für "geschützte geographische Angabe'und g.U. für "geschützte Ursprungsbezeichnung" tragen. Abkürzungen, die kaum ein Fachmann deuten konnte. Das EU-Logo ist für die europäischen Mitgliedstaaten durch die Verordnung Nr.1726/98 der Kommission vom 22.Juli 1998 eingeführt.

Ein einheitliches Logo soll nun die Signalwirkung für die Verbraucher hinsichtlich des Bekanntheitsgrades und der Verbraucherinformation verstärken. Das Vorhandensein dieses Logos stellt für die europäischen Verbraucher eine wirksame Garantie dar und hebt die im geographischen Ursprung begründete Besonderheit der Erzeugnisse hervor. Auf diese Weise wird ein erhöhtes Vertrauen in unser Erzeugnis "Kölsch" geschaffen.

Neues FlaschenentikettVoraussetzung für die Eintragung in die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel' ist, daß ein enger Zusammenhang zwischen den Eigenschaften der Produkte und ihrer geographischen Herkunft besteht. Die Schutzwürdigkeit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in der Verordnung genau geregelt sind.

60 deutsche Produkte sind mittlerweile in der Verordnung aufgenommen, darunter auch Kölsch. Die "Kölsch" produzierenden Brauereien sind an genau festgelegte Vorschriften und Kriterien bei der Herstellung gebunden. Mit der begehrten Eintragung in die Verordnung erlangen die Produzenten einen weitreichenden Schutz vor Mitwettbewerbern, die ähnliche Erzeugnisse auf den Markt bringen wollen. Alle irreführenden Angaben, die sich auf die Herkunft, Ursprung, Natur oder wesentliche Eigenschaften der geschätzten Erzeugnisse beziehen, sind untersagt.

Auch die Werbung und Verpackung eines Konkurrenzproduktes darf beim Verbraucher keine Assoziationen zu dem geschätzten Produkt erzeugen.

 


| Startseite | Historie | Brauerei | Produkte | Kontakt | Download | Shop | Neonreklame |

aktualisiert am: 18. November 1999 - Copyright für Design und Konzept: 1998 Computerzeit OHG
verantwortlich für den Inhalt ist die Privat-Brauerei Heinrich Reissdorf